Neun Missverständnisse über die NIE-Nummer
Es kursieren unzählige Blogs, Facebook-Beiträge und Geschichten über die NIE-Nummer mit unterschiedlichen Informationen. Um dir Klarheit zu verschaffen, haben wir die 9 wichtigsten Missverständnisse für dich aufgelistet.
Eine weiße/leere oder grüne NIE-Nummer.
Es gibt keine unterschiedlichen NIE-Nummern. Die NIE-Nummer wird auf einem weißen Dokument ausgestellt (siehe Beispiel hier). Es gibt jedoch ein grünes Zertifikat, aber das ist ein Aufenthaltszertifikat für Bürger aus einem EU-/EWR-Mitgliedstaat und hat nichts mit einer NIE-Nummer zu tun.
Verlängerung einer NIE-Nummer.
Eine NIE-Nummer ist dauerhaft gültig und muss daher nicht verlängert werden. Wenn du jedoch eine temporäre NIE-Nummer von vor 2008 hattest und diese nicht verlängert oder in eine permanente Nummer umgewandelt hast, kann es sein, dass du eine neue NIE-Nummer beantragen musst.
Nachweis des Grundes (motivos) für die Erlangung der NIE-Nummer.
Bei einigen Polizeistationen in Spanien musst du einen Nachweis des Grundes vorlegen, zum Beispiel eine Erklärung des Maklers oder einen Erbschein. Dies ist jedoch bei vielen Polizeistationen nicht notwendig.
Du kannst eine NIE-Nummer nur persönlich beantragen.
Du kannst jemanden bevollmächtigen, zum Beispiel NieNummer.nu 😃, um in deinem Namen eine NIE-Nummer zu beantragen. Du musst sie also nicht zwingend persönlich beantragen. Das ist praktisch, wenn du zum Beispiel keine Zeit hast, nicht in Spanien bist oder einfach keine Lust auf die spanische Bürokratie hast.
Das Verfahren zur Beantragung einer NIE-Nummer ist überall gleich.
Jede Polizeistation in Spanien befolgt nahezu die gleiche Vorgehensweise, aber es gibt dennoch wichtige Unterschiede. So musst du bei Polizeistationen in Katalonien häufiger einen Nachweis des Grundes vorlegen, während in zum Beispiel Valencia nicht danach gefragt wird. Manchmal wird (fälschlicherweise) nach einem Passfoto gefragt.
Du brauchst eine spanische (Wohn-)Adresse.
Das “E” in NIE steht für “Extranjero”, was Spanisch für “Ausländer” ist. Würdest du in Spanien wohnen oder eine (Wohn-)Adresse haben, wärst du kein Ausländer mehr. Du brauchst daher keine spanische (Wohn-)Adresse. Du benötigst jedoch eine Adresse in deinem Heimatland.
Es ist einfach, es selbst zu beantragen.
Obwohl es machbar ist, eine NIE-Nummer selbst zu beantragen, schätzen viele dennoch die Hilfe eines Experten. Besonders bei der Terminvereinbarung bei der Policía Nacional oder der Bezahlung der Gebühren an einem Geldautomaten. Aufgrund von Andrang und fehlerhaften Systemen kann dies manchmal sehr schwierig sein.
Du kannst kein spanisches Bankkonto ohne NIE-Nummer eröffnen.
Wenn du noch keine NIE-Nummer hast, kannst du bei einigen Banken auch ein Nicht-Residenten-Bankkonto eröffnen. Dies erfordert jedoch den Besuch der Filiale und kann je nach Filiale unterschiedlich sein.
Du erhältst automatisch nach 3 Monaten eine NIE-Nummer.
Wenn du als Nicht-EU-Bürger eine Aufenthaltserlaubnis beantragst, bekommst du automatisch eine NIE-Nummer im Rahmen dieses Prozesses zugewiesen. In allen anderen Fällen musst du selbst eine NIE-Nummer beantragen.
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